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- Wortwahl kann Hausfrieden stören
In einer Hausgemeinschaft sollten Mieter wenigstens die Grundregeln eines zivilisierten Umgangs respektieren. Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn jemand - Mieter mit einem Fuß im Gefängnis?
So einfach mal einen Vermieter oder Immobilienverwalter verklagen. Das ist keine gute Idee. Schnell geht es um Kopf und Kragen. - Mehrmalige Erhöhung der Betriebskosten im Jahr möglich?
Im Jahr sind mehrmalige Erhöhungen der Betriebskosten möglich, dass aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. - Fristlose Kündigung, weil Mieter Wartung der Rauchmelder nicht zulässt
Rauchwarnmelder sind inzwischen zur Pflicht geworden. Die Rauchmelder müssen regelmäßig kontrolliert werden. Zur Prüfung der Rauchmelder muss das beauftragte Unternehmen - Wofür zahle ich Miete?
Ist das nicht eine interessante Frage? Zu mindestens haben wir oft den Eindruck, dass den Mietern nicht immer klar ist wofür sie eigentlich Miete zahlen. Im Gespräch, wenn die Mieter etwas sich wünschen, kommt das besonders deutlich hervor. - Nachzahlung einer Mietschuld heilt eine ordentliche Kündigung nicht – BGH bestätigt
Die ordentliche Kündigung bleibt nach bekannter Rechtsprechung des BGH auch bei einer Schonfristzahlung wirksam.
MIETER-TIPPS

Durch Messen des Wohnklimas Heizkosten sparen
Lesen Sie, wie Sie durch gezieltes Lüften und der damit einhergehenden Senkung der Luftfeuchtigkeit Geld beim Heizen sparen können. Raumluft
SCHÖNER WOHNEN

Sonnenblumen auf dem Balkon
Sommerblumen sind meist einjährige Blütenpflanzen. Sie werden zur Randbepflanzung von Rabatten, zur Bestückung von Blumenkästen und -kübeln sowie als Lückenfüller in Blumenbeeten genutzt. Zieht man sie auf der Fensterbank vor, blühen sie besonders früh. Wie das geht, erläutert der nachfolgende Artikel.
MIETERRECHT

Kündigung wegen Lärms vom BGH bestätigt
Kündigung des Mieters wegen Ruhestörung von BGH bestätigt. Vermieter muss nicht nachweisen, was in der Wohnung passiert.
MIETERLEBEN

Urlaub gebucht, Chef Bescheid gesagt, Taschen gepackt …
Wenn es in den Urlaub geht, sollte auch an den Vermieter gedacht werden. Denn der benötigt beim Eintreten eines Schadens oder Unfalls schnell Zugang zur Wohnung.
















